Elektro Scooter mit Sitz und Straßenzulassung
Elektroscooter mit Sitz und Straßenzulassung
Elektroscooter mit Sitz und Straßenzulassung
Das Wichtigste in Kürze:
Inhalt des Artikels
E-Scooter werden seit einige Jahren immer beliebter. Leider kann man bei den herkömmlichen Modellen nur im Stehen fahren. Als Alternative kommen aber E-Scooter mit Sitz in Mode, die von verschiedenen Herstellern angeboten werden. Elektroscooter mit Sitz bieten eine Reihe von Vorteilen gegenüber herkömmlichen Stehrollern.
So ein Scooter bietet den Nutzern einen bequemen Sitzplatz, was sicherlich ein wesentlicher Vorteil ist. Das macht diese Art von E-Scooter ideal für Menschen, die längere Strecken zurücklegen müssen, z. B. Pendler oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Da der Fahrer sitzt und das Trittbrett genutzt wird, liegt der Schwerpunkt zudem tiefer, was ihn stabiler und sicherer macht als andere Arten von Elektrorollern.
Folgende Auflistung fasst wesentliche Vorteile zusammen:
E-Scooter mit Sitz werden in verschiedenen Geschwindigkeitsklassen angeboten. Sie erreichen Geschwindigkeiten oberhalb von 20 km/h und benötigen von daher eine entsprechende Fahrerlaubnis. E-Scooter mit Sitz werden in Abhängigkeit von ihrer Geschwindigkeit entweder als Leichtmofa, Mofa oder Kleinkraftrad eingestuft.
In Deutschland benötigt man für Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h eine Mofa-Prüfbescheinigung (Ausnahme: Verkehrsteilnehmer, die 1965 oder früher geboren wurden, dürfen ohne Führerschein und Prüfbescheinigung fahren). Bei Modellen bis 45 km/h ist ein Führerschein der Klasse AM notwendig. E-Scooter mit Sitz dürfen deshalb auch nicht mit 14 Jahren, wie es bei üblichen E-Scootern der Fall ist, gefahren werden, da die Geschwindigkeit ja über 20 km/h liegt.
Die langsamste Art der Elektrofahrzeuge sind Stühle für Senioren. Sie erreichen Geschwindigkeiten zwischen 6 und 15 km/h. Wer mit dieser Geschwindigkeit unterwegs ist, gilt als Fußgänger und muss keinen Helm tragen.
Ähnlich sieht es aus mit gängigen E-Rollern. Sie erreichen eine Geschwindigkeit von 20 km/h. Auch bei diesen Fahrzeugen besteht in Deutschland keine Helmpflicht. E-Scooter mit Sitz und Straßenzulassung erreichen aber Geschwindigkeiten, die über 20 km/h und bei bis zu 45 km/h liegen. Sie fallen damit nicht mehr in die o. a. Fahrzeugklasse. Aus diesem Grund besteht bei diesen Fahrzeugen eine Helmpflicht. Es muss ein Motorradhelm* getragen werden. Fahrradhelme oder andere Helme sind nicht erlaubt.
E-Scooter mit Sitz benötigen eine Straßenzulassung. Ohne diese Zulassung dürfen sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Dazu gehört auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Ohne eine Versicherung ist der Betrieb im öffentlichen Bereich nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt dann, wenn das Fahrzeug nur auf privaten Grundstücken genutzt wird. Wer ohne Zulassung und Versicherung als Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr unterwegs ist, verhält sich gesetzeswidrig.
Da E-Scooter neben der Straßenzulassung auch eine Haftpflichtversicherung* benötigen, wird diese von den meisten Versicherungen angeboten.
Von denen erhält man ein Versicherungskennzeichen, das am Elektro-Scooter angebracht werden muss.
Die Kosten der Versicherung sind überschaubar und liegen meist im niedrigen bis mittleren zweistelligen Bereich (Stand 01/23). Menschen über 23 Jahre erhalten einen etwas günstigeren Tarif als junge Menschen.
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Im Folgenden werden ein paar Punkte angesprochen, die beim Kauf eines E-Scooters berücksichtigt werden sollten:
Ein wichtiges Kriterium dürft die Reichweite sein. Da das Fahren im Sitzen bequemer ist, sind längere Strecken besser machbar. Von daher ist die Reichweite durchaus ein Kaufkriterium für einen E-Scooter mit Straßenzulassung. E-Scooter mit Sitz werden normalerweise mit höheren Reichweiten angeboten als herkömmliche Stehmodelle.
Grob gerechnet ist die Reichweite etwa doppelt so lang wie die der normalen Stehscooter. Die günstigen Modelle erreichen bis zu 30 Kilometer mit einer Akkuladung. Teure Modelle können mit einer Akku -Ladung bis zu 100 Kilometer erreichen.
Bei der Auswahl eines E-Scooters mit Sitz gibt es einige wichtige Kriterien zu beachten:
In Sachen Mindestausstattung gibt es keine Unterschiede zu herkömmlichen E-Rollern. Da die Fahrzeuge ohne Muskelkraft nur durch den Motor bewegt werden, gelten sie laut Straßenverkehrsordnung (StVO) als Kraftfahrzeuge. Voraussetzung für den Erhalt einer Straßenzulassung sind folgenden Mindestanforderungen:
Bei den Mindestanforderungen ist noch zu bedenken, dass es Unterschiede in Handhabung und Qualität gibt.
Bei E-Scootern mit Sitz macht es Sinn, ein Modell mit Rückspiegeln zu nehmen oder aber nachträglich Spiegel anzubringen. Auch Blinker können legal nachträglich angebracht werden.
Es ist aber wichtig, darauf zu achten, dass nach der Anbringung von Spiegeln oder Blinkern die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht erlischt. Ist das der Fall, würde bei einem Unfall die Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Deshalb ist bei jedem An-und Umbau darauf achten, dass die Betriebserlaubnis aktuell ist. Im Zweifel muss sie neu beantragt werden, dann ist man rechtlich auf der sicheren Seite.
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